und noch eine Rede…
Leider gehen manche Reden im Bundestag auch “zu Protokoll”, was bedeutet, dass die Rede in gedruckter Form beim stenografischen Dienst des Bundestags abgegeben wird, und gar keine Debatte im Plenum des Bundestags stattfindet. Das passiert meistens, wenn ein Thema von der Bundesregierung für nicht so wichtig befunden wird, und ihm daher ein Zeitfenster irgendwann mitten in der Nacht zugeteilt wird. Da ist dann natürlich keiner da, auch die Abgeordneten wollen in der knappen Zeit, die ihnen während der Sitzungswoche dafür zur Verfügung steht, mal ein paar Stunden schlafen, um sich am nächsten Tag wieder ins politische Geschehen zu stürzen.
Letzte Woche hat es leider die Verbraucherkreditrichtlinie erwischt - in Zeiten der Finanzkrise ein wichtiges Thema - das meinen aber leider nicht alle. Wenn die Rede zu Protokoll geht, gibt’s logischerweise auch keine Zwischenrufe und keinen Beifall. Wichtig bleibt das ganze trotzdem. Hier also die Rede:
Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie
Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Die Finanzkrise hat es deutlich gezeigt: Ob bei Geldanlagen oder Kreditvermittlung, die Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen mehr Schutz auf den Finanzmärkten. Der nun vorliegende Gesetzentwurf zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie setzt eine EU-Richtlinie um, die im Frühjahr 2008 verabschiedet wurde. Bereits in der EU-Richtlinie wurde der Verbraucherschutz aufgrund von massiven Protesten der Banken im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf erheblich aufgeweicht.
Leider ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie ebenfalls kein großer Wurf in Sachen Verbraucherschutz. Viele Probleme bleiben im Gesetz ungeregelt. Ein Beispiel ist das Thema unseriöse Kreditvermittler. Nach wie vor werden die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht effektiv vor Kredithaien geschützt, obwohl die EU-Richtlinie durchaus Raum für strengere Auflagen und Pflichten für Kreditvermittler gelassen hätte. Das ist fahrlässig, denn mit unseriösen Krediten werden im Jahr mindestens 150 Millionen Euro zum Schaden der Verbraucherinnen und Verbraucher umgesetzt. Die Zahl der Verbraucherinnen und Verbraucher, denen diese unseriösen Kredite angeboten werden, liegt jährlich bei 400 000, wie eine Schufa-Studie belegt. Hier hätte die Bundesregierung handeln müssen, damit den schwarzen Schafen am Markt endlich das Handwerk gelegt wird und die Menschen nicht mit faulen Kreditangeboten geködert werden. Diejenigen Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich bewusst zur Aufnahme eines Kredits entscheiden, müssen sich darauf verlassen können, dass sie nicht übervorteilt oder in unüberschaubare Schulden getrieben werden. Zu einem seriösen Umgang mit Krediten gehören auch verbraucherfreundliche Standardinformationen in der Werbung.
Bei den Regelungen zum Widerrufsrecht wurde ebenfalls geschlampt. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen davor geschützt werden, dass sie nicht auf Produkten sitzen bleiben, die sie weder haben wollten noch wissentlich bestellt haben. Ein effektives und klar verständliches Widerrufsrecht im Sinne der Verbraucher wäre hier wünschenswert gewesen.
Schutzdefizite gibt es auch bei den Neuregelungen für die Restschuldversicherungen. Unter anderem fehlt die Festlegung einer angemessenen Obergrenze für Restschuldversicherungen.
Auch die Regelungen beim Zahlungsverkehr bringen keine Vorteile für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Kommt es zu Missbrauch bei Kartenzahlung oder PIN, trägt noch immer der Verbraucher ein sehr hohes Haftungsrisiko. Hier hätte der Gesetzgeber endlich dafür sorgen müssen, dass nicht die Verbraucherinnen und Verbraucher den Schaden alleine tragen, wenn sie bei Kartenzahlungen von Betrügern abgezockt werden. Noch unverständlicher ist, dass der jetzige Entwurf vorsieht, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher bei Kartenmissbrauch in jedem Fall mit 150 Euro selbst haften, auch dann, wenn sie nachweislich nicht fahrlässig gehandelt haben. Das ist nicht akzeptabel. Vielmehr sollten die Banken endlich in die Verantwortung genommen werden und sichere Zahlungssysteme für ihre Kunden und Kundinnen bereitstellen.
Für die Verbraucherinnen und Verbraucher bergen die Regelungen zur Zahlungsdiensterichtlinie auch Überschuldungsrisiken. Wenn Kreditkartenanbieter zukünftig keine Banklizenz mehr benötigen, werden noch mehr Kreditkarten im Umlauf sein. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Gefahr der Überschuldung umso höher, wenn sie unzählige Kreditkarten nutzen können.
Insgesamt bleibt festzustellen: Der Verbraucherschutz kommt im Gesetzentwurf wieder einmal zu kurz. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat den Antrag “Verbraucherschutz auf den Finanzmärkten”, Drucksache 16/11205, in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Unter anderem fordern wir dort auch, dass ein sogenannter Finanzmarktwächter die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher auf den Finanzmärkten vertritt. An diesem und den zahlreichen anderen Vorschlägen sollte sich die Bundesregierung orientieren und sie in ihre Gesetzgebung einfließen lassen, damit die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht weiterhin die Verlierer auf dem Finanzmarkt sind.
Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen zwei europäische Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt und die Vorschriften zum Widerrufsrecht neu geordnet werden. Zur Umsetzung der Richtlinien ist besonders darauf hinzuweisen, dass beide Richtlinien dem Prinzip der Vollharmonisierung folgen. Der nationale Gesetzgeber darf also grundsätzlich nicht inhaltlich von den Vorgaben aus den Richtlinien abweichen. Folglich beschränkt sich der Entwurf in weiten Teilen auf eine Eins-zu-eins-Umsetzung.
Der Gesetzentwurf beinhaltet, die Vorgaben der Verbraucherkreditrichtlinie sowie des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie in das Bürgerliche Gesetzbuch zu integrieren. Dies ist konsequent. Auch bisher sind die entsprechenden Regelungsmaterien, die durch die beiden Richtlinien betroffen werden, dort angesiedelt. Um das Bürgerliche Gesetzbuch nicht mit Details zu überfrachten, sollen die langen Informationspflichtenkataloge sowie die erforderlichen Muster in das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch überführt werden. Damit stehen diese Vorschriften und Muster auch auf einer formell-gesetzlichen Grundlage, was die Rechtssicherheit der Betroffenen erhöht. An diesen grundlegenden Entscheidungen ist im bisherigen Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens keine Kritik geübt worden.
Inhaltlich ist Folgendes hervorzuheben: Die Neuordnung der Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Widerrufs- und Rückgaberecht dient der Vereinfachung und soll die Verständlichkeit dieser schwierigen Materie verbessern. Sie ist zur Richtlinienumsetzung nicht erforderlich, bietet sich aber in diesem Sachzusammenhang an.
Im Verbraucherdarlehensrecht wird die Pflicht des Darlehensgebers zur vorvertraglichen Information dazu führen, dass Verbraucher die Vor- und Nachteile eines Vertragsabschlusses besser abwägen können. Dies stärkt die Position des mündigen Verbrauchers, der eigenverantwortlich auf fundierter Grundlage seine Entscheidungen trifft. Einheitliche Informationsmuster werden es dem Verbraucher ermöglichen, auf einen Blick mehrere Angebote miteinander zu vergleichen.
Hinzu kommen Regelungen zur jederzeitigen vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens. Verbraucher können zukünftig Darlehen, die nicht grundpfandrechtlich gesichert sind, jederzeit, das heißt ohne die bisherige Warte- und Kündigungsfrist, zurückzahlen. Als Ausgleich steht dem Darlehensgeber eine Vorfälligkeitsentschädigung zu. Deren Berechnung war auf europäischer Ebene bis zuletzt umstritten. Nach dem Gesetzentwurf ist dieser Anspruch als ein in der Höhe begrenzter Schadensersatzanspruch ausgestaltet. Dies ist eine systemkonforme Umsetzung, die insgesamt sachgerecht und ausgewogen erscheint.
Neu geregelt wird ferner die Werbung für Verbraucherkredite. Wirbt ein Unternehmer mit Zahlenangaben für Kredite, kann er zukünftig nicht mehr eine besonders günstige Zahl, wie etwa den Jahreszins, herausstellen, sondern muss weitere Pflichtangaben machen. Damit soll Lockvogelangeboten in der Werbung entgegengewirkt werden. Nach dem Vorschlag im Umsetzungsgesetz müssen die Pflichtangaben so gewählt werden, dass mindestens zwei von drei Verträgen, die aufgrund der Werbung abgeschlossen werden, den in der Werbung versprochenen Konditionen entsprechen.
Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs betrifft die Umsetzung der zivilrechtlichen Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie. Die Richtlinie schafft einen harmonisierten Rechtsrahmen für unbare Zahlungen im europäischen Binnenmarkt. Die Umsetzung erfordert erhebliche Änderungen und Ergänzungen sowohl der einschlägigen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs – §§ 675a ff. BGB – als auch der Regelungen zu den Informationspflichten. Erstmals gibt es sowohl für rein inländische als auch für grenzüberschreitende Zahlungsverfahren, zum Beispiel Überweisung, Zahlungskarte oder Lastschrift, einheitliche Regelungen. Dies erleichtert bargeldlose Zahlungen und erhöht die Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Ein einheitlicher Euro-Zahlungsraum – Single Euro Payments Area, SEPA – wird es den Anbietern von Zahlungsdiensten darüber hinaus erlauben, neue, europaweit funktionierende Verfahren für Zahlungen in Euro zu entwickeln, sogenannte SEPA-Produkte.
Beispiele: Ein europäisches Lastschriftverfahren wird es ermöglichen, dass Strom- und Telefonkosten für eine Ferienwohnung auf Teneriffa oder die Miete für das Zimmer im Studentenwohnheim bei einem Auslandsaufenthalt monatlich von einem deutschen Konto bequem abgebucht werden können. Auch bei Internetbestellungen aus dem europäischen Ausland muss eine Bezahlung nicht mehr notwendigerweise per Kreditkarte erfolgen, sondern kann per Lastschrift oder Überweisung durchgeführt werden. Deshalb wird – jedenfalls soweit es um die Bezahlung geht – der Standort eines Anbieters künftig kein Hindernis mehr dafür sein, sich als Kunde für das günstigste Angebot zu entscheiden. Zugleich fördern gleiche Rahmenbedingungen auch den grenzüberschreitenden Wettbewerb unter den Zahlungsdienstleistern. Durch einheitliche Vorgaben über die Information der Kunden wird es leichter, auch das Angebot ausländischer Zahlungsdienstleister zu bewerten.
Schließlich führen die neuen Regelungen zu einer Vereinheitlichung und Verkürzung der Ausführungs- und Wertstellungsfristen. Künftig wird nicht mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen innerhalb der EU unterschieden. Bisher sind grenzüberschreitende Überweisungen in der EU binnen fünf Werktagen zu erbringen. Ab 1. Januar 2012 müssen alle Zahlungsaufträge in Euro innerhalb eines Geschäftstages ausgeführt werden. Bis dahin kann eine dreitägige Ausführungsfrist vereinbart werden. Damit können Zahlungsdienstnutzer zielgenauer ihre Zahlungspflichten gegenüber ihren Gläubigern erfüllen und so lange wie möglich mit ihrem Geld arbeiten.
Abschließend möchte ich betonen, dass der Gesetzentwurf inhaltlich ausgewogen ist. Er beschränkt sich grundsätzlich auf die zur Umsetzung notwendigen Eingriffe in das bestehende Recht und geht nur insoweit über die Vorgaben hinaus, als dies mit den Grundgedanken des bisherigen Rechts in Einklang steht. Gleichwohl ist er natürlich sehr umfangreich und durchaus nicht unkompliziert. Und er ist äußerst eilbedürftig. Die Umsetzungsfrist endet für die Zahlungsdiensterichtlinie am 31. Oktober 2009 und für die Verbraucherkreditrichtlinie am 12. Mai 2010. Ich wäre Ihnen daher für eine zügige Beratung des Entwurfs dankbar, damit wir diese Fristen einhalten können.






am 18. Februar 2009 um 18:34 Uhr.
Ist das ein Blog oder der Protokolldienst des Bundestags?
am 19. Februar 2009 um 10:37 Uhr.
@steffen - wieso: sind doch auch infos, die sonst verlorengehen. phoenix überträgt nachts um 3 auch keine plenarsitzung mehr…
am 19. Februar 2009 um 10:49 Uhr.
@mainzel: Tag, Herr Moderator/Administrator - so ganz unrecht hat Steffen nicht - man kann diese Reden nämlich wunderbar auf den Bundestagsseiten nachlesen oder ggf. sogar anschauen.
Außerdem gibt es nicht umsonst einen Unterschied zwischen Parteiseiten und Blogs. Wär auch ziemlich langweilig, wenn nicht. Nichts für ungut! M.L.
am 19. Februar 2009 um 14:06 Uhr.
Ohne hier die große Diskussion vom Zaun zu brechen…Ich würde mich einfach freuen, wenn sich die Autorin die Mühe machen würde, hier Erhellendes und auch Informatives (was ja in der Rede durchaus enthalten ist) in einer Blog-gerechten Form aufzubereiten und nicht nur CTRL+V zu drücken. Das ist schon alles. Ich freu mich auf ihren (der Autorin) nächsten Beitrag.