Was genau ändert sich mit dem Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz?
Nachdem hier im Blog bereits viel über die Anhörung zum FMStErG geschrieben wurde, möchte ich die Gelegenheit nutzen und die Folgen der vorgesehenen Änderungen herausstreichen. Zuallererst erweitert das Gesetz den Bankenrettungsschirm. So wird die Vergabe von Garantien für Bankverbindlichkeiten und die Kapitalstärkung von Banken durch den Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) vereinfacht. Darüber hinaus wird das Aktienrecht und Kapitalmarktrecht so verändert, dass Rettungsmaßnahmen für Banken schneller durchgeführt werden können. Soweit sind die getroffenen Regelungen überwiegend sinnvoll.
Entschiedenen Widerspruch verdient hingegen das im Paket enthaltene Rettungsübernahmegesetz, das die Enteignung der Aktionäre vorsieht. Das zunächst auf sechs Monate befristete Gesetz betrifft die insolvenzbedrohte Hypo Real Estate (HRE). Es ist aber über den Einzelfall hinaus ein Verstoß gegen die Grundsätze der Sozialen Marktwirtschaft und ein abschreckendes Signal an Investoren. Es senkt zudem die Hemmschwelle, auch zukünftig Unternehmen zu enteignen. Für die Probleme der Hypo Real Estate bieten sich andere Lösungsmöglichkeiten an.
Dabei ist auch für die FDP-Fraktion eine Insolvenz der HRE keine Option. Eine Insolvenz hätte gravierende Folgen für die Stabilität des Finanzmarktes weltweit. Geldgeber würden ihre Verträge mit sofortiger Wirkung kündigen, so dass die HRE schlagartig nahezu alle Verbindlichkeiten bedienen müsste. Da sie dies nicht könnte, würden die Sicherheiten verwertet, z. B. Pfandbriefe und andere Wertpapiere, aber auch die staatlichen und privaten Garantien. Durch die massenhafte Verwertung von Sicherheiten würden diese generell in einen Abwertungswettlauf getrieben. Nahezu alle durch Wertpapiere gesicherten Forderungen müssten nachbesichert werden. Da viele Banken dies nicht leisten können, würde auch ihnen die Kündigung ihrer Kredite drohen. Eine verhängnisvolle Abwärtsspirale käme in Gang, der Zusammenbruch weiterer Banken und tiefgreifende Auswirkungen auf das Kreditgeschäft wären wahrscheinlich.
Die Bank muss deshalb stabilisiert und restrukturiert werden. Dazu müssen sich die Refinanzierungskonditionen – also die Zinsen, die die HRE selbst zahlen muss, wenn sie sich Geld beschafft - derart verbessern, dass die HRE durch die Vergabe von Krediten nicht weiter Geld verliert. Ohne eine starke Beteiligung des Bundes und eine Kapitalzufuhr von ca. 10 Milliarden Euro ist das nicht leistbar. Außerdem muss sichergestellt sein, dass die Bank in Zukunft eine solidere Geschäftspolitik verfolgt.
Für uns als FDP-Bundestagsfraktion ist klar: Die HRE kann ohne Enteignung stabilisiert werden. Wir haben dazu Vorschläge gemacht. Leider hat die Bundesregierung und insbesondere der Bundesfinanzminister schon viel zu viel Zeit verstreichen lassen. Deshalb muss jetzt der Weg über eine drastische Kapitalerhöhung energisch verfolgt werden, indem der SoFFin der Bank Kapital zuschießt und im Gegenzug die Kontrolle über ca. 90 Prozent der Aktien übernimmt. Das reicht aus, um die Finanzierungskonditionen deutlich zu verbessern und die Geschäftspolitik zu prägen. Diese beherrschende Stellung kann mit den neuen gesetzlichen Regeln ohne Enteignung erreicht werden: Denn dort werden zum einen die Quoren, die in der Hauptversammlung für Kapitalmaßnahmen notwendig sind, deutlich abgesenkt. Zum anderen wird dort eine Pflicht der Aktionäre normiert, Kapitalmaßnahmen zuzustimmen, die für das Fortbestehen der Bank notwendig sind. Tun sie das nicht, haften sie mit ihrem vollen Vermögen. Außerdem wird die Kapitalerhöhung sofort ins Handelsregister eingetragen und damit kurzfristig wirksam.
Auch die erforderliche Restrukturierung macht keine Enteignung notwendig. Zwar können Minderheitenaktionäre ihre Rechte geltend machen und gegen Maßnahmen klagen. Es kann aber von der HRE auch unter Kontrolle des Staates verlangt werden, dass das deutsche Aktienrecht eingehalten wird. Jeder private Sanierer müsste dies auch tun. Kommt es trotzdem zu einem Fehler bestehen Heilungsmöglichkeiten, die schneller wirken als das Enteignungsverfahren durchgeführt werden kann.
Wir haben deshalb die Große Koalition aufgefordert, das Enteignungsgesetz zurückzuziehen. Eine Enteignung ist unnötig. Eine Enteignung von Unternehmen passt nicht in das System der Sozialen Marktwirtschaft. Eine Enteignung schadet dem Ruf des Investitionsstandorts Deutschland bei internationalen Investoren.
Bis bald,






am 24. März 2009 um 21:24 Uhr.
Also ich halte absolut nichts von Populismus, aber kann mir doch einen sehr einfachen Kommentar nicht verkneifen:
Ich habe im Studium und im Referendariat ziemlich oft irgendwelche Enteignungsfälle gehabt. Sobald irgendwo eine Autobahn oder Zugschiene gebaut werden soll, muss das Eigenheim weichen (ich spreche jetzt natürlich nur von den gerichtsfesten Enteignungen). Ich habe noch nie gehört, dass irgendjemand in Deutschland kein Haus bauen will, weil eine Enteignung drohen könnte… Wenn es hier bei der Bank-Enteignung ein Fehler in der Verhältnismäßigkeitsprüfung gegeben haben sollte, dann vertrau ich da doch schon den Karlsruher. Wenn die FDP so denkt, dann soll sie das Gesetz dahin bringen und hätte bei Erfolg doch einen guten Wahlkampfstart…. ich vertraue da dem BVerfG und die FDP muss sich dort auch nicht weiter vor den bösen Linken fürchten, sondern nur vor kompetenten Rechtswissenschaftlern;)
am 27. März 2009 um 16:06 Uhr.
@ lea
Enteignungen von Unternehmen sind nicht vergleichbar mit Enteignungen von Grund und Boden. Wenn eine Straße gebaut werden soll, geht dies nicht ohne ein ganz bestimmtes Grundstück. Es sind aber keine Fälle bekannt, in denen es zur Verwirklichung eines öffentlichen Zwecks auf eine ganz bestimmte Aktie angekommen wäre. Im Übrigen ist ein Unternehmensanteil ein besonders sensibler Vermögensgegenstand. Dieses Kapital ist für das Investitionsklima besonders wichtig. Psychologie spielt dabei eine große Rolle. Der Schaden durch eine Enteignung von Unternehmen ist daher größer als bei Grundstücken. Nicht umsonst gab es in den letzten 60 Jahren kein solches Gesetz in Deutschland.
Die FDP allein hat keine Möglichkeit, das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Ich habe aber große Bedenken im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit, vor allem in Bezug auf die Erforderlichkeit einer eventuellen Enteignung. Auch die krasse und durch keinerlei sachliche Gründe gestützte Bevorzugung der Landesbanken im Gesetz und die weitgehende Beschränkung des Rechtsschutzes begegnen verfassungsrechtliche Bedenken. Daher wäre es nicht nur wirtschaftspolitisch, sondern auch verfassungsrechtlich klug gewesen, dieses Gesetz nicht zu verabschieden.
am 27. März 2009 um 19:51 Uhr.
Die Enteignungen sollen nicht vergleichbar und im Übrigen ein Unternehmensanteil ein besonders sensibler Vermögensgegestand sein?
Glauben Sie wirklich, dass ein Unternehmensanteil ein sensiblerer Vermögensgegenstand als ein privates Wohnhaus eines Bürgers ist? Da gibt es Häuser und Höfe, die seit Generationen in Familienbesitz sind und die Menschen leben dort drinne. Es ist ihr Zuhause. Das können Sie doch nicht als weniger sensiblen Vermögensgegenstand als ein Unternehmensanteil bezeichnen. Dort wird Menschen ihre Heimat genommen und auch wenn es verfassungsmäßig gerechtfertigt ist, dann ist es immer noch ein viel größerer Eingriff in viel sensiblere Bereiche als ein Unternehmesanteil. Nur weil ein Privathaus nicht viel Einfluss in der Wirtschaft hat, ist es de fakto ein viel größerer Eingriff. Grundrechte sind nicht in erster Linie Menschenrechte und nur in zweiter Linie mittelbar für Unternehmen gedacht. Der schwerere Eingriff liegt - auch wenn der Bürger nicht so viel geld hat - beim Bürger, der sein Haus verliert.
Und dass eine Autobahn immer eines Grundstückes bedarf, stimmt natürlich nicht. Es muss genau geprüft werden, ob es tatsächlich diese Autobahn auf genau dieser Strecke geben muss.
Dass es in den letzten Jahren kein entsprechendes Gesetz gab…. das ist wohl kaum ein Argument. Ansonsten gäbe es niemals einen Fortschritt.
Die FDP hat doch Rechtsexperten. Unterstützen Sie den Gang nach Karlsruhe… aber wahrscheinlich kommt es im Wahljahr nicht so gut an, wenn man einer Bank zur Seite springt. Aber wenn angeblich das gesamte Wohl davon abhängt, bleibt wohl nichts anderes übrig. Es ist nicht neu, dass Parteien oder Organisationen den Gang nach Karlsruhe unterstützen ohne gleichzeitig aktivlegetimiert zu sein.