Das Konjunkturpaket darf nicht scheitern

Vergangenen Freitag hat der Bundestag das größte Konjunkturpaket in der Geschichte der Bundesrepublik verabschiedet – und schon gibt es neuen Ärger. Denn einige Bundesländer drohen, das Paket im Bundesrat scheitern zu lassen. Hamburg (Schwarz-Grün) stimmt wohl definitiv dagegen, auch die FDP hat sich ablehnend geäußert, die in fünf Ländern mitregiert. In diesem Fall hätten die FDP-Länder eine Sperrminderheit. Vier liberale Wirtschaftsminister haben bereits beantragt, den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Sollte der Bundesrat tatsächlich die Zustimmung verweigern, wären die Folgen fatal. Denn unter einer Verzögerung würde nicht nur die Wirtschaft leiden, auch droht sich die Stimmung in der Bevölkerung zusätzlich zu verschlechtern.

Dass das beschlossene Paket im Grundsatz richtig ist, haben in einer Anhörung im Haushaltsausschuss in der vergangenen Woche alle Fachleute bestätigt. Selbst der Sachverständigenrat hatte sich ja früh für eine „deutliche Stärkung der internen Wachstumskräfte“ und der Binnennachfrage ausgesprochen. Und auch die Menschen in unserem Land erwarten, dass der Staat für sie da ist und in schwierigen Zeiten für Stabilität sorgt.

Übrigens gilt auch beim Konjunkturpaket das Struck´sche Gesetz, wonach kein Gesetzentwurf das Parlament so verlässt, wie er hineingekommen ist. Drei Beispiele.

Wir haben erstens die parlamentarischen Rechte und Kontrollrechte gestärkt: Kommunen und Länder müssen den Bundestag alle 3 Monate über den Sachstand von Maßnahmen unterrichten; der Rechnungshof hat zusätzliche Befugnisse erhalten. Zweitens haben wir klar gestellt, dass die Länder für eine gerechte Verteilung der Mittel sorgen müssen und die Gemeinden und Maßnahmenträger umgehend beschieden werden. Es liegt in der Verantwortung von Ländern und Gemeinden, eine Wirkung am Arbeitsmarkt sicherzustellen! Drittens haben wir dafür gesorgt, dass Kommunalinvestitionen auch aus Aufgabenbereichen gefördert werden können, die im Gesetz nicht explizit aufgeführt sind, solange die energetische Sanierung im Vordergrund steht.

Besonders wichtig ist mir, dass das Konsolidierungsziel unangetastet bleibt. Ja, wir nehmen in der Krise neue Schulden auf, um die Wirtschaft zu stabilisieren. Aber wir verbinden das transparente Sondervermögen „Investitions- und Tilgungsfonds“, aus dem wesentliche Teile der Maßnahmen bezahlt werden, mit klaren Tilgungsregeln.

Zudem wurde parallel zum Konjunkturpaket beschlossen, noch im Juli eine Schuldenregel ins Grundgesetz zu schreiben. Damit wird der Bund verpflichtet, seine jährliche Neuverschuldung auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu begrenzen. Die Länder sollen bis 2020 ihre Neuverschuldung auf null reduzieren. Seit Jahren setze ich mich für eine attraktivere Schuldenregel ein, da die bisherige Regel nicht dazu geführt hat, dass die Verschuldung in guten Zeiten zurückgeführt wurde. Die neue Schuldenregel soll verhindern, dass die Zinslasten die Gestaltungsspielräume unser Kinder und Enkel weiter einschränken.

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2 Kommentare zu “Das Konjunkturpaket darf nicht scheitern”

  1. MdB 2.0 » Blog Archive » Hallo, Herr Kollege Schneider, …

    [...] die “Menschen in unserem Land erwarten, dass der Staat für sie da ist und in schwierigen Zeiten für Sta…“, darauf können wir wir uns schnell einigen. Und ich will angesichts einer sich zuspitzenden [...]

  2. MdB 2.0: Immerhin, man tauscht sich aus. « angedacht

    [...] Thema Interaktion angesprochen, und auch in den letzten Tagen war er es, der unmittelbar auf einen Beitrag von Carsten Scheider reagierte und einen inhaltlichen Dialog [...]

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